Batteriegesetzhinweise
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gelangen!
Seit dem 1. Oktober 1998 dürfen Gerätebatterien nach dem Verbrauch nicht mehr in den Hausmüll gebracht werden. Die neue Batterieverordnung verpflichtet Hersteller und Importeure, alle Altbatterien und Akkus zurückzunehmen und zu entsorgen. Der Verbraucher ist verpflichtet, verbrauchte Batterien im Handel oder bei einer kommunalen Sammelstelle abzugeben.
Batterien und Akkus sind daher mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, welches das Verbot der Entsorgung über die kommunalen Abfalltonnen verdeutlicht, sowie mit dem chemischen Zeichen für den Schadstoff, für den der Grenzwert überschritten wird:
Hg: enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Cd: enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Pb: enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Bitte entsorgen Sie Batterien und Akkumulatoren kostenlos im Handel, kostenlos in unserer Filiale oder kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen. Auf keinen Fall in den Hausmüll entsorgen.
Von uns versendete Batterien und Akkus können auch in unserer Filiale oder mit ausreichend frankiertem Paket an uns zurückgegeben werden. Wir übernehmen die Weiterleitung an einen fachgerechten Entsorger.
Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.